147 Z. 116 ff.). Auf Vorhalt, wie die Straf- und Zivilklägerin denn hätte merken sollen, dass er bereits unbezahlte Rechnungen habe, wenn er sich jedes Mal mit einer neuen E-Mail- Adresse und mit einem neuen Namen registriert habe, erklärte der Beschuldigte, sie hätte dies erstens merken sollen, da so viele Pakete an die gleiche Adresse gesandt worden seien und wegen des immer ähnlichen Namens (bspw. ________ und ________ mit d am Ende, oder ________, etc.). Die Netzwerktechniker, welche den Computer bedienen würden, müssten relativ naiv sein, dies nicht gemerkt zu haben. Deshalb habe sich die Straf- und Zivilklägerin mitschuldig gemacht.