7 niker und seien sehr gut abgesichert. Das habe er auch gecheckt. Die Bonitätsprüfung sowie die AGBs der Straf- und Zivilklägerin seien ein Witz. Wenn es zu einer Anklage beim Richter komme, so müsse er sagen, dass sich die Straf- und Zivilklägerin mitschuldig gemacht habe (pag. 147 Z. 99 ff.). Auf Frage, ob er sich jedes Mal neu registriert habe mit den falschen Angaben, antwortete der Beschuldigte mit «ja», da es sonst nicht gehe (pag. 147 Z. 116 ff.).