9. Hervorhebungen der Kammer 9.1 Der Beschuldigte wurde insgesamt drei Mal einvernommen. Zum konkreten Vorgehen, wie er jeweils die Bestellungen tätigte, äusserte er sich wie folgt: Im Rahmen seiner Ersteinvernahme vom 26. September 2016 bei der Polizei gab der Beschuldigte an, er habe alles über das Internet bestellt. Bei der Straf- und Zivilklägerin habe er den Artikel ausgesucht und dann auf Rechnung bestellt. Wenn die Bestellung akzeptiert worden sei, seien die Sachen nach drei bis fünf Tagen geliefert worden. Man könne die Lieferung ja nachverfolgen.