Der Beschuldigte bestreitet demnach nicht, mit jeweils neu eröffneten Kundenkonti, lautend auf fremde Namen, im Zeitraum vom 20. Januar 2014 bis 25. Mai 2017 diverse Bestellungen bei der Straf- und Zivilklägerin getätigt zu haben. Der Vollständigkeit halber sowie im Hinblick auf die nachfolgende rechtliche Würdigung werden im Folgenden einzelne Aspekte durch die Kammer nochmals hervorgehoben.