8. Grundlagen der Beweiswürdigung und allgemeine Vorbemerkungen Für die theoretischen Grundlagen zur Beweiswürdigung kann vollumfänglich auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 697, S. 11 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ebenfalls wurden sämtliche objektiven und subjektiven Beweismittel korrekt aufgelistet und umfassend wiedergegeben (pag. 699 ff., S. 13 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Vom Beschuldigten wurden mit Berufungsbegründung vom 1. Juli 2020 in erster Linie die vorinstanzlichen Ausführungen zur rechtlichen Würdigung angefochten (pag. 722 ff., S. 36 ff.