Dies machte A.________ zudem, um sein persönliches Fortkommen zu erleichtern und einen Teil seines Lebensunterhaltes zu bestreiten. Dies indem er bei sehr geringem Einkommen die Kleider für sich selber verwendete und durch das Verschenken/Verkaufen von Kleidern Taxifahrten u.a. mit den Herren M.________ und N.________ finanzierte. Zudem verkaufte er Kleider im Umfang von mind. CHF 3'000.00 über das Internet sowie über Coop-Inserate und veräusserte mehrere Pakete im Wert von ca. CHF 1'700.00 für ca. CHF 400.00 – 500.00 an O.________.