3. des versuchten Betrugs, mehrfach begangen von Januar bis Februar 2014, in E.________ zum Nachteil von C.________ (Deliktsbetrag: CHF 1'220.00) und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen zu: 1. einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft von einem Tag; 2. zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. Gebühr von Fr. 500 gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. b VKD). II. 1. Der dem Beschuldigten mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 2. Juni 2016 für eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten gewährte bedingte Vollzug sei nicht zu widerrufen.