Der Beschuldigte sei ab dem Zeitpunkt der Strafanzeige vom 15. Juli 2016 vom Vorwurf des Betrugs bzw. versuchten Betrugs (ev. gewerbsmässig begangen) freizusprechen unter Zuerkennung einer angemessenen Entschädigung für die Verteidigungskosten für beide Instanzen. 3 Subeventuell: