834 f.), die Straf- und Zivilklägerin liess sich nicht vernehmen. Mit Verfügung vom 2. November 2020 wurde der Schriftenwechsel geschlossen (pag. 837 f.). 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 29. Mai 2020) sowie ein Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (datierend vom 25. Mai 2020) eingeholt (pag. 785 f. sowie pag. 778 ff.).