III des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Schliesslich traf die Vorinstanz die weiteren Verfügungen und verzichtete auf den Widerruf des mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 2. Juni 2016 gewährten bedingten Vollzugs für eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, unter Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, sowie unter Auferlegung der Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 an den Beschuldigten (pag. 679, Ziff. IV und V des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).