_ im Deliktsbetrag von CHF 490.00, sowie des versuchten Betrugs, mehrfach begangen im Januar bis Februar 2014 in E.________ im Deliktsbetrag von CHF 1'220.00, alles zum Nachteil der C.________ (nachfolgend Straf- und Zivilklägerin), schuldig erklärt. Die Vorinstanz verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft von einem Tag, sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 23'331.30 (pag. 677, Ziffer I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).