A.________ wird freigesprochen vom Vorwurf der Vergewaltigung, angeblich begangen in der Nacht vom 5. Oktober 2017, ca. 20:00 Uhr, bis am 6. Oktober 2017, ca. 04:00 Uhr, in F.________, G.________, zum Nachteil von C.________, unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 14'380.40 an den Kanton Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 11'074.35 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren, unter Auferlegung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 6'000.00 an den Kanton Bern,