200 f.) einen Bericht beim W.________ über den aktuellen Zu- 57 stand und über die Folgen des sexuellen Übergriffs der Privatklägerin einholte. Zwar ist in diesem Bericht anfänglich die Rede von einer mutmasslichen Vergewaltigung. Den weiteren Ausführungen ist aber zu entnehmen, dass dieser Übergriff als gegeben erachtet wird, weshalb darauf nicht abgestellt werden kann.