_ angriff, welche mit dem Vorfall vom 5./6. Oktober 2017 nichts zu tun hatten. Aus den verschiedenen ärztlichen Berichten geht hervor, dass die Privatklägerin zu diesem Zeitpunkt, aber auch schon früher mit psychischen Problemen und einer Alkoholabhängigkeit zu kämpfen hatte. Ebenfalls ist dem Bericht vom 8. Februar 2019 zu entnehmen, dass die Privatklägerin bereits mehrere Missbrauchserfahrungen in der Kindheit sowie im Erwachsenenalter habe durchmachen müssen, weshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass Erinnerungen in Zusammenhang mit einem früheren Missbrauch in Kombination mit Alkoholmissbrauch zu derartigen Auseinandersetzungen geführt haben könnten.