Nicht zu übersehen ist allerdings auch, dass sowohl die Rolle des Beschuldigten beim Alkoholausschank als auch ihre Gegenwehr im Hotelzimmer dem Beschuldigten gegenüber immer deutlicher wurden. Es finden sich auch Aggravierungstendenzen in den Schilderungen der Privatklägerin, wenn sie beispielsweise ausführt, der Beschuldigte habe sie nun nicht mehr an den Händen, sondern an den Haaren raufgezogen, und dass er ihr gedroht habe, sie solle mit niemandem darüber sprechen und den Mund halten. Das Kerngeschehen beschrieb sie dann relativ oberflächlich, weil sie so betrunken gewesen sei.