Demgegenüber zutreffend ist, dass die Schilderungen der Privatklägerin auch von Emotionen begleitet sind und auch ungewöhnliche Details enthalten, so etwa wenn sie ausführt, der Beschuldigte habe ihr seine Hand auf den Mund gelegt und «psst» gesagt. Auch machte sie den Beschuldigten tatsächlich nicht schlecht und verneinte Gewaltanwendungen ihr gegenüber. Es kann diesbezüglich auf die in der Würdigung der Vorinstanz hervorgehobenen Punkte verwiesen werden. Nicht zu übersehen ist allerdings auch, dass sowohl die Rolle des Beschuldigten beim Alkoholausschank als auch ihre Gegenwehr im Hotelzimmer dem Beschuldigten gegenüber immer deutlicher wurden.