Fraglich bleibt auch, weshalb die Privatklägerin nicht selbstständig ein Taxi rief, führte sie doch aus, wenn sie so stark betrunken sei, nehme sie jeweils ein Taxi und fahre nach Hause. Zwar begründet sie dies damit, dass sie (noch in der Bar) ihre Tasche und ihr Handy nicht habe finden können. Später konnte sie dann aber beides im Hotelzimmer finden, was einen weiteren Widerspruch darstellt. Demgegenüber zutreffend ist, dass die Schilderungen der Privatklägerin auch von Emotionen begleitet sind und auch ungewöhnliche Details enthalten, so etwa wenn sie ausführt, der Beschuldigte habe ihr seine Hand auf den Mund gelegt und «psst» gesagt.