_ als auch aus den übereinstimmenden Schilderungen der an den Vorfällen beteiligten Personen hervor, wonach es jeweils der Zuhilfenahme Dritter bedurfte, um die Privatklägerin abzuwehren, aber auch aus den Schlussbemerkungen der Polizei, wonach sich die Privatklägerin während des Transportes ins Spital AL.________ mit Schlägen und Fusstritten gegen die Polizei wehrte – und dies obwohl sie gemäss eigenen Angaben nach dem Faustschlag des Mannes nur noch wisse, dass sie ins Spital und danach in die Klinik in AF.________ gekommen sei (vgl. z.B. Einvernahme mit AM.________ vom 1. März 2018, Z. 66 ff.; Einvernahme mit dem Beschuldigten vom 1. März 2018, Z. 40 ff.; Einvernahme mit BB.________