Auch war sie im Stande, anlässlich der Auseinandersetzung am 9. Oktober 2017 dem Beschuldigten das Hemd zu zerreissen und dies, nachdem bei ihr zwei Stunden später noch 1.48 Promille festgestellt werden konnten. Und auch dem diesbezüglichen Anzeigerapport vom 26. Februar 2018 ist zu entnehmen, dass die Privatklägerin am jenem Morgen [9. Oktober