_ konnte die Anwesenheit des Beschuldigten am fraglichen Abend weder ausschliessen noch bestätigen. Mehr lässt sich auch den Aussagen des Zeugen R.________ nicht entnehmen: Genau genommen sagte der Zeuge zunächst, es sei sicher AS.________ dort gewesen, «vermutlich» auch der Beschuldigte. Später meinte er, er «würde sagen», dass AS.________ und der Beschuldigte noch dort gewesen seien, als er gegangen sei. Er «glaube», der Beschuldigte sei hinter der Bar gewesen. Gleichzeitig sagte er aber auch aus, der Beschuldigte sei zu dieser Zeit viel hinter der Bar gewesen.