___ und I.________, die sodann jedoch nicht vorgeladen wurden. Auch hier kann man sich fragen, ob der Beschuldigte früher entsprechende Anträge hätte stellen sollen. Schlussendlich hätten derartige Untersuchungshandlungen aber wie erwähnt zu den Ermittlungen gehört, die in vielen Punkten unterblieben sind. Erwähnt sei an dieser Stelle, dass auch die späte Einvernahme des Beschuldigten unverständlich ist und sich nicht damit begründen lässt, dass die Privatklägerin instabil war und im W.________ stationär behandelt wurde. Der Zeuge E.________ konnte die Anwesenheit des Beschuldigten am fraglichen Abend weder ausschliessen noch bestätigen.