___ befanden und was schlussendlich damit geschah. Angesichts des von ihr geschilderten Zustandes, wonach sie sehr betrunken gewesen sei und sie sich nicht einmal richtig angezogen habe, erscheint bemerkenswert, dass sie wiederum recht gut zeitlich einordnen kann, wann sie den Zeugen Q.________ angerufen bzw. wann dieser sie abgeholt hat. Ob bzw. wann genau dieser Anruf erfolgte, wurde leider nicht mit objektiven Beweismitteln untermauert.