47 in der Folge auch die Angaben zu ihrem Verhalten unmittelbar nach der Tat: Einmal hat sie ihm nachgerufen, beim nächsten Mal ist sie ihm bis zur Zimmertüre nachgegangen. Gleiches gilt für die Beschreibung, ob bzw. wann sie ihre Kleider wiedergefunden hat. 11.2.9 Verlauf nach dem Geschehen im Hotelzimmer Zur Frage, was die Privatklägerin nun nach der Tat für Kleider anhatte oder eben nicht, ob es eine rote Jacke war oder eine schwarze und ob sie die Strumpfhosen trug, gehen die Widersprüche bereits aus den jeweiligen Ausführungen hervor.