In der dritten Einvernahme gab die Privatklägerin wiederum an, sie sei auf dem Bett gesessen und er habe sie mit der Hand aufs Bett gestossen, sie habe sich wieder aufgesetzt resp. auch zwischendurch aufsitzen wollen, es aber nicht gekonnt. Auf erneute Nachfrage, warum sie nicht haben aufstehen können, gab die Privatklägerin an, sie sei sehr alkoholisiert gewesen und er habe sie die ganze Zeit gestossen, wobei sie mit der Hand eine Stossbewegung machte (pag. 314 ff. Z. 32 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Befragung gab die Privatklägerin wiederum an, dass dieser Mann [Beschuldigte] sie auf das Bett gesetzt und sie gestossen habe, so dass sie liege.