034 f. Z. 148 ff.). Auf weitere Nachfrage schilderte sie dann, wie er ihr zwischen die Beine gekniet sei, diese mit den Händen gespreizt habe und vaginal eingedrungen sei. Sie wisse nicht, ob er zum Samenerguss gekommen sei (pag. 036 f. Z. 262 ff.). In der zweiten Befragung gab die Privatklägerin an, er habe sie aufs Bett gelegt resp. später in der Einvernahme aufs Bett gestossen, und angefangen, sie auszuziehen (pag. 043 Z. 131 f.; pag. 046 Z. 265; pag. 049 Z. 355 f.). Später sagte sie, sie habe sich mit den Händen gegen das Ausziehen gewehrt (pag. 049 Z. 358 f.). Sie habe aufstehen wollen, aber nicht gekonnt (pag. 043 Z. 134 f.).