033 Z. 74 ff.). Auf Nachfrage ergänzte sie, er habe sie mit den Händen auf dem Brustkasten aufs Bett gedrückt, sie habe versucht aufzusitzen, aber er habe sie wieder aufs Bett gedrückt. Sie könne sich nur daran erinnern, dass er seinen Gurt geöffnet habe. Weiter könne sie sich nur an die Bewegungen erinnern, dass er auf ihr gewesen sei, an mehr nicht, nicht einmal, ob er ein Kondom benutzt habe. Er habe all ihre Kleider ausgezogen (pag. 034 Z. 131 ff.). Zum Ausziehen des Beschuldigten konnte sie nichts sagen. Sie habe lediglich versucht, seine Hand von ihrem Mund wegzudrücken, sonst nichts (pag. 034 f. Z. 148 ff.).