Sie habe sich während des Vorfalls nicht gewehrt (pag. 007). Im freien Bericht in ihrer ersten Einvernahme schilderte die Privatklägerin das Geschehen äusserst kurz. Sie habe sich aufs Bett gesetzt und geweint, danach habe sie nichts mehr gesehen. An alles, was sie sich noch erinnern könne, seien die Bewegungen und dass ihr der Mund die ganze Zeit zugehalten worden sei. Er sei dann aufgestanden und gegangen. Auch sie sei aufgestanden, habe ihre Kleider gesucht, diese genommen und nackt das Zimmer verlassen. Dabei habe sie ihm nachgerufen, ob er ein Taxi rufen könne und das sei nicht nett gewesen, sie habe nein gesagt (pag. 033 Z. 74 ff.).