Die Privatklägerin gab gegenüber dem IRM an, dass der Beschuldigte ihr den Mund zugehalten und sie am Arm nach oben geführt habe (pag. 007). In der Erstbefragung führte die Privatklägerin sodann aus, dass sie den Beschuldigten gegen 03:30 Uhr gebeten habe, ein Taxi zu rufen. Er habe gesagt, sie solle warten, er werde die Bar schliessen und sie könne hier im Hotelzimmer schlafen. Sie habe gesagt, sie sei betrunken und gehe nach Hause. Er habe ihr dann mit der Hand den Mund zugehalten und «pssst» gesagt, man gehe jetzt nach oben. Er habe die ganze Zeit ihre Hand gehalten und sie nach oben gezogen (pag. 033 Z. 62 ff.).