44 noch nicht betrunken (pag. 316 Z. 1 ff.). In der Berufungsverhandlung führte die Privatklägerin sodann aus, dass sie sich an jenem Abend habe amüsieren aber nicht mit jemanden habe schlafen wollen. Sie habe für CHF 80.00 Whisky getrunken und die weiteren habe er [Beschuldigte] ihr gratis gegeben. Als sie gestoppt und gesagt habe, dass sie nicht mehr trinke, habe er ihr immer wieder einen offeriert. Dann sei sie mit dem Kopf auf den Armen gelegen und habe betrunken gesagt, dass er ihr ein Taxi rufen solle (pag. 520 Z. 12 ff.).