045 Z. 205 ff.). Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte die Privatklägerin auf Frage, wann sie an diesem Abend realisiert habe, dass er Sex mit ihr haben wolle aus, an dem Tag sei sie schon zu Beginn nicht sehr gut «zwäg» gewesen und deshalb ins N.________ gegangen, um einen Drink nehmen und etwas zu sprechen. Er habe sie gefragt, warum sie nicht bleibe. Auf Frage, was sie gemeint habe, was er wolle, meinte sie, sie habe es so verstanden, dass er für sich schon etwas geplant habe, aber nicht für sie. Vielleicht habe er gedacht, dass sie nochmals Sex haben könnten.