044 Z. 173 ff.). Darauf angesprochen, dass sie vorher gesagt habe, sie und der Beschuldigte seien geblieben und hätten weiterhin getrunken, wiederholte sie, sie habe ihn nicht trinken gesehen, die beiden anderen Personen hätten mit ihr getrunken (pag. 044 Z. 183 ff.). In der Zeit, als sie mit ihm alleine gewesen sei, von ca. 03:30 Uhr bis 04:00 Uhr, hätten sie diskutiert, gesprochen und gelacht. Sie habe ihm dann gesagt, sie sei betrunken, er solle ihr ein Taxi rufen. Er habe dann jeweils gesagt «nimm noch einen Drink». So sei die Zeit vergangen (pag. 045 Z. 205 ff.).