Sie wusste nicht, wie es am fraglichen Abend mit dem Alkoholkonsum des Beschuldigten aussah. Sie wisse einfach, dass er nicht betrunken gewesen sei (pag. 036 Z. 249 ff.). Erst auf Frage gab sie an, der Beschuldigte habe gewusst, dass sie betrunken gewesen sei. Er habe ihr die ganze Zeit Whisky serviert. Er sei es gewesen, der ihr die acht Whiskys serviert habe (pag. 037 Z. 300 ff.). In der zweiten Einvernahme gab sie sodann an, nachdem der Zeuge R.________ nach Hause gegangen sei, sei sie mit dem Beschuldigten und den beiden anderen Personen allein geblieben. Sie habe getrunken und getrunken, bis sie richtig betrunken gewesen sei.