43 11.2.6 Rolle des Beschuldigten in der Bar / beim Alkoholkonsum Gemäss Angaben der Privatklägerin gegenüber dem IRM habe sie mit dem Chef noch etwas «Spass» gemacht (pag. 012). In den frühen Morgenstunden des 7. Oktober 2017 habe sie sich betrunken gefühlt und nach Hause gehen wollen. Der Besitzer des Hotels habe sie beim Hinausgehen abgefangen und Sex von ihr gefordert (pag. 006 f.). Gemäss Erstaussage kommt dem Beschuldigten zunächst bei den Geschehnissen vor dem Zeitpunkt, als die Privatklägerin nach Hause gehen wollte, keine grosse Rolle zu.