Dann bezahlte sie «ca. CHF 80.00» für den Whisky, wobei sie angab, nach jedem Drink bezahlt zu haben. Während bei Bezahlung eines Gesamtbetrages noch nachvollziehbar erscheint, dass man sich an diesen erinnert, erscheint dies weniger glaubhaft, wenn man jeden Drink einzeln bezahlt, zumal man dann ja mitzählen müsste, wie viele Drinks man gehabt hat, um auf das Total zu schliessen. Dies gilt umso mehr, wenn der Alkoholkonsum zu grosser Betrunkenheit geführt hat, wie die Privatklägerin ja geltend macht. Weiter fällt auf, dass die Privatklägerin erstmals vom Gratisdrinks sprach, nachdem der Beschuldigte den Kassenbeleg des fraglichen Abends eingereicht hatte (pag.