315 Z. 45 f.). In der oberinstanzlichen Befragung führte die Privatklägerin wiederum aus, dass sie nicht mehr genau wisse, wie viel Whisky sie getrunken habe. Sie wisse nur noch, dass die Rechnung CHF 80.00 gewesen sei. Die anderen hätte er ihr gratis gegeben (pag. 520 Z. 16 f.). Auch in diesem Punkt ist festzustellen, dass die Aussagen der Privatklägerin gewisse Widersprüche aufweisen. Zuerst nannte sie nur den Betrag von CHF 80.00, den sie für den Whisky insgesamt bezahlt habe. Von Gratisdrinks ist keine Rede. Dann bezahlte sie «ca. CHF 80.00» für den Whisky, wobei sie angab, nach jedem Drink bezahlt zu haben.