_ begleitet. Er habe ihr gesagt, er nehme noch ein Bier und gehe dann nach Hause. An diesem Abend sei er vorher mit dem Hund spazieren gegangen und Ziel sei das T.________ gewesen. Dort habe er viele Leute getroffen und eben auch mit der Privatklägerin gesprochen und etwas getrunken. Es könne sein, dass sie eine Stange Bier getrunken habe. Er selber habe ein Bier getrunken. Wann genau dieser Abend stattfand, vermochte der Zeuge nicht näher einzuordnen, gab jedoch an, nicht mehr sagen zu können, ob es im September oder Oktober gewesen sei. Er glaube aber schon nicht, dass es im April gewesen sei.