042 Z. 94). Obwohl es gemäss Erstaussagen ohne 39 Zweifel zwei Mal gewesen seien, bestätigte sie oberinstanzlich wiederum, dass sie drei Mal einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt hätten (pag. 519 Z. 21 ff.). Dieser Widerspruch erstaunt angesichts der überschaubaren Anzahl von sexuellen Kontakten etwas, zumal sie selbst ausführte, beim einvernehmlichen Geschlechtsverkehr nicht betrunken gewesen zu sein.