11. Beweiswürdigung 11.1 Allgemeine Grundlagen Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung im Allgemeinen und der Aussageanalyse im Speziellen wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 374 ff., S. 3 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 11.2 Konkrete Würdigung 11.2.1 Vorbemerkungen Die Kammer hat – wie eingangs unter Ziff. II.10. erwähnt – nebst Alkoholausschank des Beschuldigten und Alkoholkonsum der Privatklägerin im Wesentlichen den fraglichen Vorfall im Hotelzimmer im N.________ in F.________, also ein Vier- Augen-Delikt, zu beurteilen.