38 nur noch sie und der Beschuldigte dort gewesen. Auf Vorhalt des Kassenbelegs (pag. 197) meinte die Privatklägerin, dass die zwei [Whisky Jack Daniel] von ihr seien. Sie habe dort nur Whisky getrunken. Sie denke, dass die Quittung der Bar von dieser Nacht sei. Sie glaube, sie sei richtig. Aber das habe nicht sie alles getrunken. Für die Zeit, in der sie dort gewesen sei, glaube sie, sei es richtig. Aber sie sei sich nicht so sicher. Auf abschliessende Frage der Verteidigung führte die Privatklägerin aus, dass ihr Sohn seit zwei Jahren beim Vater sei.