Vielleicht habe er auch etwas durcheinander gebracht wie, als er gesagt habe, dass ihre Jacke schwarz anstatt rot gewesen sei. Die Frage, ob sie nach diesem Vorfall nochmals an einem Abend im N.________ gewesen sei, an dem es ein T.________ und Livemusik gegeben habe, verneinte die Privatklägerin. Auf die weiteren Fragen führte die Privatklägerin aus, dass sie drei Mal – und nicht zwei Mal – einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Beschuldigten gehabt habe. Angesprochen auf die Schlägerei vom 9. Oktober 2017 führte die Privatklägerin aus, dass sie ihm [Beschuldigten] nachgegangen sei, weil sie ihn habe fragen wollen, weshalb er das gemacht habe. Sie habe Antworten gewollt.