Sie sei zu seinem Zimmer gegangen, habe ihn gerufen und an die Türe geklopft. Sie habe ihm gesagt, dass er ihr helfen und ein Taxi rufen solle. Auf Frage, ob sie ihre Beschreibung, wonach der Beschuldigte auf ihr gelegen sei, sie die Sexbewegungen gespürt habe und er vaginal in sie eingedrungen sei, genauer erklären könne, führte die Privatklägerin aus, dass er sie penetriert habe. Er habe sie nicht vorgewarnt. Er habe auch kein Kondom benutzt. Er habe sie so schnell genommen. Sie wisse nicht, warum er dies getan habe.