Er sei ein Kollege von ihr. Auf Frage, ob die Türe offen gewesen sei, als sie nach dem Vorfall hinunter und hinaus gegangen sei, meinte sie, zur Zeit, wo sie dort gewesen sei, sei die Türe immer offen gewesen. Sie habe in der roten Jacke und Shorts und grauen Strümpfen gewartet. Als Q.________ sie abgeholt habe, habe sie nicht viele Kleider angehabt, sie sei fast nackt gewesen. Als man der Privatklägerin die Aussagen von Q.________ Q.________ vorhielt, sagte sie, ohne die Frage abzuwarten, sie denke, er sage, sie sei mit einer schwarzen Jacke dort gewesen. Das sei nicht richtig. Als er sie dort gesehen habe, sei er in Panik gewesen.