Sie habe nie Sex in diesem Lokal mit diesen Personen gehabt. Das sei nur zwischen ihr und dem Beschuldigten passiert. Auf Frage, wann sie an diesem Abend realisiert habe, dass der Beschuldigte mit ihr Sex haben wolle, gab die Privatklägerin an, sie sei an diesem Tag schon zu Beginn nicht sehr gut «zwäg» gewesen. Sie sei ins N.________ gegangen, um einen Drink zu nehmen und etwas zu sprechen. Er habe sie gefragt, warum sie nicht bleibe. Sie habe das so verstanden, dass er für sich schon etwas geplant habe, aber nicht für sie. Sie wisse nicht was. Vielleicht habe er gedacht, dass sie nochmals Sex miteinander haben könnten. Auf die Frage, ob sie noch bleibe, habe sie ihm gesagt, nein, sie