Sie wisse nur, dass sie für CHF 80.00 getrunken habe. Wie viele Drinks dies gewesen seien, wisse sie nicht. Auf Frage erklärte die Privatklägerin, die Vorhänge seien geschlossen gewesen. Auf Frage der Verteidigung, ob sie auf dem Weg ins Zimmer oder auch im Zimmer einmal versucht habe, um Hilfe zu rufen, antwortete die Privatklägerin nein. Es sei ja niemand sonst da gewesen. Nur der Beschuldigte und sie.