Auf Vorhalt, der Geschlechtsverkehr müsse dazwischen gewesen sein, diesen habe sie gespürt, dann sei dies doch eine Erinnerung, gab die Privatklägerin an, ja, sie habe gespürt, dass er Sex mit ihr gehabt habe. Auf Frage, ob es eine Phase gebe, in der sie nicht wisse, was mit ihr geschehen sei, wie ein schwarzes Loch, antwortete die Privatklägerin, als er ihr die Strumpfhose ausgezogen habe, habe sie nicht gewusst, ob er ihr diese jetzt ausziehe oder anziehe. Auf weitere Frage, ob es mehr so gewesen sei, dass sie sehr «bedusselt» gewesen sei, aber immer etwas mitbekommen habe, gab die Privatklägerin an, mehr oder weniger so sei es gewesen.