Auf Frage, welche Kleider der Beschuldigte ausgezogen habe, gab die Privatklägerin zur Antwort, sie habe gesehen, wie er den Gurt geöffnet und sich die Hose ausgezogen habe. Ab diesem Zeitpunkt habe sie nicht mehr viel gesehen. Sie habe nur noch gespürt, wie er sich auf sie gelegt habe. Als er die Hose ausgezogen habe, sei er vor ihr gestanden. Sie habe in diesem Moment nichts gemacht, habe nichts machen können, weil sie zu betrunken gewesen sei. Es sei ihr nicht gut gegangen. Ihr sei schwindlig gewesen und sie habe ihre Augen immer wieder zu und auf gemacht. Im Zimmer sei es hell gewesen. Das Licht sei an gewesen, der Beschuldigte habe es angemacht.