Er selber habe eine beige Hose und ein blaues Hemd getragen. Nachdem er sie aufs Bett gestossen habe, habe er ihr die Hand auf den Mund gelegt. Sie habe die Augen geschlossen und geweint. Sie habe dann die Augen wieder geöffnet und gesehen, wie er sich ausgezogen habe. Die Hand habe er nicht lange auf dem Mund gehalten. Sie habe immer wieder wiederholt, dass sie nach Hause und keinen Sex wolle. Aus diesem Grund habe er seine Hand immer wieder auf ihren Mund gelegt. Auf Frage, welche Kleider der Beschuldigte ausgezogen habe, gab die Privatklägerin zur Antwort, sie habe gesehen, wie er den Gurt geöffnet und sich die Hose ausgezogen habe.