So sei die Zeit vergangen. Sie habe ihm gesagt, sie sei betrunken, er solle ihr ein Taxi rufen. Er habe dann jeweils gesagt, nimm noch einen Drink. So sei die Zeit vergangen. Auf Frage, wann die Privatklägerin ihre Drinks bezahlt habe, antwortete sie, sie habe nach jedem Drink gleich bezahlt. Auf Frage, ob es oft vorkomme, dass sie mit dem Taxi nach Hause fahre, gab die Privatklägerin zur Antwort, wenn sie trinke und merke, dass sie langsam betrunken werde, bestelle sie sich ein Taxi und gehe nach Hause. Auf Frage, warum sie den Beschuldigten gebeten habe, ein Taxi zu bestellen, und nicht selber eines bestellt habe, gab sie an, in diesem Moment sei ihr keine Taxitelefonnummer in den Sinn