Die beiden anderen Personen hätten mit ihr getrunken. Sie kenne diese beiden Personen nicht. Diese seien so mehr oder weniger um 03:30 Uhr gegangen. Sie habe die Bar zwischen 03:30 Uhr und 04:00 Uhr verlassen wollen. Um diese Zeit seien sie, der Beschuldigte und noch zwei weitere Personen in der Bar gewesen. Als sie mit dem Beschuldigten die Bar verlassen habe, sei sie mit ihm alleine gewesen. Sie sei ca. von 03:30 Uhr bis 04:00 Uhr mit ihm alleine gewesen. Sie hätten in dieser Zeit diskutiert, gesprochen und gelacht. Danach habe sie gesehen, wie richtig betrunken sie gewesen sei, und habe nach Hause gewollt. So sei die Zeit vergangen.