Sie habe nicht gewusst, wo ihre Kleider gewesen seien und habe diese gesucht und gesucht. Sie habe nur ihre Jacke gefunden. Sie habe diese behändigt und ihre Tasche. Anschliessend habe sie einen Kollegen angerufen, damit dieser sie abhole. Auf entsprechende Fragen führte die Privatklägerin aus, sie habe in der Bar Whisky, Jack Daniels, getrunken. Bestellt habe sie. Serviert habe der Beschuldigte. Bezahlt habe sie. Sie habe mehr getrunken als sonst im Ausgang und sei richtig betrunken gewesen. Sie habe nicht mehr richtig gehen und ihre Augen nicht mehr richtig öffnen können. Das komme nicht oft vor. Der Beschuldigte sei nicht betrunken gewesen.